Ordentliche Kündigung
Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung lautet einen Monat zum Vertragsende. Für die meisten Verträge gilt: bis zum 30.11. kann die KFZ-Versicherung gekündigt werden, um zum 01.01. des Folgejahres eine günstigere KFZ-Versicherung abzuschließen. Ausnahmen sind allerdings Versicherungsverträge, deren Versicherungsende nicht das Jahresende ist. Hier muss entsprechend die Monatsfrist eingehalten werden. Dass ein Versicherungs-Wechsel bares Geld sparen kann, ist mittlerweile kein Geheimnis mehr. Bei einem Vergleich der KFZ-Versicherung lässt sich bis zu 50% der alten Versicherungsprämie einsparen.
Außerordentliche Kündigung
Die Kündigungsfrist für eine außerordentliche Kündigung lautet einen Monat nach einer Beitragsanpassung zum Vertrag. Die meisten Beitragsanpassungen werden im November an Kunden verschickt. Somit ist die Frist für die Kündigung bei der Kfz-Versicherung bis zum 31.12. möglich.