Kfz-Haftpflicht
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gemäß dem deutschen Pflichtversicherungsgesetz vorgeschrieben und Voraussetzung für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs.
Diese Versicherungspflicht betrifft auch alle motorisierten Zweiräder. Mit Hilfe dieses Versicherungsschutzes soll gewährleistet werden, dass der Fahrer oder Halter, unabhängig von seinen wirtschaftlichen Verhältnissen, für alle von ihm selbst verursachten Schäden aufkommen kann. Die Versicherungsdeckung der Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst dabei Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden.
Da über die Kfz-Haftpflichtversicherung nur die Schäden Dritter abgesichert sind, sollte für jedes Fahrzeug eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Hierbei kann man zwischen zwei Varianten wählen: Voll- oder Teilkasko. Die Teilkaskoversicherung schützt vor allem vor Diebstahl, Brand-, Hagel- und Wildschäden, während die Vollkaskoversicherung sozusagen einen Rundumschutz (inklusive Schäden am eigenen Fahrzeug - auch bei Selbstverschulden) bietet.