Die Teilkaskoversicherung zahlt in folgenden Fällen:

  • Feuer/Explosion: Damit sind Fahrzeugsbrände gemeint, die z.B aufgrund eines Kurzschlusses oder einer defekten Elektroanlage entstanden sind.
  • Elementarschäden: Darunter fallen alle Schäden, die durch Hagel, Sturm (ab Windstärke 8),  Blitzschlag oder Überschwemmung entstehen.
  • Entwendung: Damit gemeint sind Raub, Diebstahl oder der unbefugte Gebrauch durch fremde Personen. Aber: Bei grober Fahrlässigkeit, wie das Steckenlassen des Schlüssel oder der Verwahrung eines Zweitschlüssels im Fahrzeug, zahlt die Versicherung den Schaden nicht.
  • Wildschäden: Dieser Schutz bezieht sich nur auf Zusammenstöße mit Haar- und Jagdwild. Schäden, entstanden durch eine Kollision mit anderen Tieren, die nicht als Jagdwild gelten, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • Kurzschlussschäden: Darunter fallen alle Schäden, die durch einen Kurzschluss an der Verkabelung des Fahrzeugs entstehen.
  • Glasbruch: Die Erneuerung der Scheibe und deren Einbau werden bei Bruchschäden übernommen.

Zusätzlich bietet die Vollkaskoversicherung folgende Leistungen:

  • Unfallschäden am eigenen Fahrzeug:  Auch Schäden, die aus Eigenverschulden (falsches Fahrverhalten, Fehleinschätzung, u.ä.) resultieren, werden übernommen.
  • Vandalismusschäden: Darunter fallen Schäden, die mut- oder böswillig verursacht wurden, wie beispielsweise abgebrochene Fahrzeugteile, Kratzer oder Beulen am Fahrzeug.
  • Parkschäden: Dazu zählen solche Schäden, bei denen das Fahrzeug in Abwesenheit beschädigt wird und der Verursacher Unfallflucht begeht.

Aktualisiert: 14.04.2010, 13:25