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Ablehnungsfrist
Defninition:

Der Versicherer hat die Möglichkeit innerhalb eines Zeitraums von zwei bis vier Wochen den Versicherungsnehmer unter bestimmten Bedingungen abzulehnen.

Abweichende Halterschaft
Defninition:

Der Versicherungsnehmer und der Halter eines Fahrzeugs sind zwei verschiedene Personen.

Deckungssumme
Defninition:

Die Deckungssumme entspricht dem Betrag, für den die Versicherungsgesellschaft maximal bei einem Haftpflichtschaden aufkommt. Dieser ist in Ihrer Police eingetragen.

Direktregulierung
Defninition:

Bei dieser Form der Schadensregulierung  wird dem Geschädigten schneller der Schaden erstattet, da seine Versicherung zuerst für den Schaden aufkommt und die Versicherung des Verursachers später den Schaden zurückerstattet.

Direktversicherer
Defninition:

Direktversicherer sind Versicherungsgesellschaften, die auf Makler und Fialen verzichten und aus diesem Grund günstigere Versicherungen anbieten können.

Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Defninition:Die elektronische Versicherungsbestätigung benötigen Sie um ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden.

Sie erhalten von Ihrer Versicherung einen Code, die sogenannte VB-Nummer, den Sie bei der Behörde angeben müssen. Durch dieses elektronische Verfahren, kann der Mitarbeiter der Zulassungsstelle Ihre Daten abrufen und Ihren Versicherungsschutz prüfen.

Erstzulassung
Defninition:

Ist das Datum an dem ein Fahrzeug das erste Mal auf einen Halter bei der Zulassungsstelle angemeldet wurde.

Fahrzeugbrief
Defninition:

Der Fahrzeugbrief ist die Besitzurkunde von einem Fahrzeug.

GAP-Deckung
Defninition:Bei Verlust oder Totalschaden eines geleasten Fahrzeuges ergibt sich oftmals ein Unterschied zwischen der Restleasingforderung des Leasinggebers und dem Wiederbeschaffungswert, der vom Versicherer erstattet wird.

Die GAP-Deckung ist ein zusätzliches Angebot, dass diese Versicherungslücke schließt und somit verhindert, dass der Kunde die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restleasingwert selbst tragen muss.

Gefährdungshaftung
Defninition:

Die Gefährdungshaftung ist die Haftung für Schäden, die aus einer erlaubten Gefahr heraus entstehen. Als erlaubte Gefahr gilt zum Beispiel die Nutzung eines Fahrzeuges im Straßenverkehr.

Gesetzliche Mindestdeckung
Defninition:

Unter der gesetzlichen Mindestabdeckung versteht man einen gesetzlich festgelegten Betrag, den ein Versicherer mindestens verpflichtet ist im Schadensfall zu tragen.

Grüne Karte
Defninition:

Die Grüne Versicherungskarte gilt im Ausland als Beleg dafür, dass Sie eine Kfz-Versicherung besitzen.

Mallorca-Police
Defninition:

Als Mallorca-Police bezeichnet man eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland.

Neupreisentschädigung
Defninition:

Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls wird Ihnen mit dieser Vertragsoption der Neuwert Ihres Fahrzeuges erstattet, ohne Rücksicht auf dessen Zeitwert.

Nutzungsausfallentschädigung
Defninition:

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder einer finanziellen Entschädigung für den Zeitraum, indem Sie Ihr Fahrzeug auf Grund der Reparatur nicht nutzen können.

Rückstufung
Defninition:

Der Versicherungsnehmer wird in eine niedrigere (d.h. schlechtere) Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft, wenn die Versicherung für einen entstanden Schaden aufgekommen ist. Dies hat für den Versicherungsnehmer meist zur Folge, dass sein Versicherungsbeitrag steigt.

Selbstbeteiligung
Defninition:

Die Selbstbeteiligung gibt an, wie viel der Versicherungsnehmer von den entstandenen Kosten im Schadensfall selbst tragen muss.

Wiederbeschaffungswert
Defninition:

Der Wiederbeschaffungswert gibt den Preis an, um einen beschädigten, zerstörten oder verlorenen Gegenstand durch einen gleichwertigen zu ersetzen.

Zeitwert
Defninition:

Der Zeitwert ist der Wert des Fahrzeugs unter Einbezug von Wertminderung oder Wertsteigerung.

Zulassung
Defninition:Der Versicherer hat die Möglichkeit innerhalb eines Zeitraums von zwei bis vier Wochen den Versicherungsnehmer unter bestimmten Bedingungen abzulehnen.

Unter der Zulassung versteht man die behördliche Erlaubnis, mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.


Aktualisiert: 04.08.2010, 11:17