- Ablehnungsfrist
- definition:
Der Versicherer hat die Möglichkeit innerhalb eines Zeitraums von zwei bis vier Wochen den Versicherungsnehmer unter bestimmten Bedingungen abzulehnen.
- Abweichende Halterschaft
- definition:
Der Versicherungsnehmer und der Halter eines Fahrzeugs sind zwei verschiedene Personen.
- Deckungssumme
- definition:
Die Deckungssumme entspricht dem Betrag, für den die Versicherungsgesellschaft maximal bei einem Haftpflichtschaden aufkommt. Dieser ist in Ihrer Police eingetragen.
- Direktregulierung
- definition:
Bei dieser Form der Schadensregulierung wird dem Geschädigten schneller der Schaden erstattet, da seine Versicherung zuerst für den Schaden aufkommt und die Versicherung des Verursachers später den Schaden zurückerstattet.
- Direktversicherer
- definition:
Direktversicherer sind Versicherungsgesellschaften, die auf Makler und Fialen verzichten und aus diesem Grund günstigere Versicherungen anbieten können.
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- definition:Die elektronische Versicherungsbestätigung benötigen Sie um ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden.
Sie erhalten von Ihrer Versicherung einen Code, die sogenannte VB-Nummer, den Sie bei der Behörde angeben müssen. Durch dieses elektronische Verfahren, kann der Mitarbeiter der Zulassungsstelle Ihre Daten abrufen und Ihren Versicherungsschutz prüfen.
- Erstzulassung
- definition:
Ist das Datum an dem ein Fahrzeug das erste Mal auf einen Halter bei der Zulassungsstelle angemeldet wurde.
- Fahrzeugbrief
- definition:
Der Fahrzeugbrief ist die Besitzurkunde von einem Fahrzeug.
- GAP-Deckung
- definition:Bei Verlust oder Totalschaden eines geleasten Fahrzeuges ergibt sich oftmals ein Unterschied zwischen der Restleasingforderung des Leasinggebers und dem Wiederbeschaffungswert, der vom Versicherer erstattet wird.
Die GAP-Deckung ist ein zusätzliches Angebot, dass diese Versicherungslücke schließt und somit verhindert, dass der Kunde die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restleasingwert selbst tragen muss.
- Gefährdungshaftung
- definition:
Die Gefährdungshaftung ist die Haftung für Schäden, die aus einer erlaubten Gefahr heraus entstehen. Als erlaubte Gefahr gilt zum Beispiel die Nutzung eines Fahrzeuges im Straßenverkehr.
- Gesetzliche Mindestdeckung
- definition:
Unter der gesetzlichen Mindestabdeckung versteht man einen gesetzlich festgelegten Betrag, den ein Versicherer mindestens verpflichtet ist im Schadensfall zu tragen.
- Grüne Karte
- definition:
Die Grüne Versicherungskarte gilt im Ausland als Beleg dafür, dass Sie eine Kfz-Versicherung besitzen.
- Mallorca-Police
- definition:
Als Mallorca-Police bezeichnet man eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland.
- Neupreisentschädigung
- definition:
Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls wird Ihnen mit dieser Vertragsoption der Neuwert Ihres Fahrzeuges erstattet, ohne Rücksicht auf dessen Zeitwert.
- Nutzungsausfallentschädigung
- definition:
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder einer finanziellen Entschädigung für den Zeitraum, indem Sie Ihr Fahrzeug auf Grund der Reparatur nicht nutzen können.
- Rückstufung
- definition:
Der Versicherungsnehmer wird in eine niedrigere (d.h. schlechtere) Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft, wenn die Versicherung für einen entstanden Schaden aufgekommen ist. Dies hat für den Versicherungsnehmer meist zur Folge, dass sein Versicherungsbeitrag steigt.
- Selbstbeteiligung
- definition:
Die Selbstbeteiligung gibt an, wie viel der Versicherungsnehmer von den entstandenen Kosten im Schadensfall selbst tragen muss.
- Wiederbeschaffungswert
- definition:
Der Wiederbeschaffungswert gibt den Preis an, um einen beschädigten, zerstörten oder verlorenen Gegenstand durch einen gleichwertigen zu ersetzen.
- Zeitwert
- definition:
Der Zeitwert ist der Wert des Fahrzeugs unter Einbezug von Wertminderung oder Wertsteigerung.
- Zulassung
- definition:Der Versicherer hat die Möglichkeit innerhalb eines Zeitraums von zwei bis vier Wochen den Versicherungsnehmer unter bestimmten Bedingungen abzulehnen.
Unter der Zulassung versteht man die behördliche Erlaubnis, mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
Aktualisiert: 04.08.2010, 11:31
