Häufig gestellte Fragen
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Welche Unterlagen benötige ich für die Kfz-Zulassung?
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Sie benötigen Ihren Personalausweis, Fahrzeugbrief, Führerschein und bei Gebrauchtwagen die TÜV/AU- Bescheinigung. Desweiteren müssen Sie Ihre elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Diese ersetzt das bisherige Verfahren per Doppelkarte und vereinfacht die Zulassung. Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle kann Ihre Daten elektronisch einsehen und erkennen, dass Sie einen gültigen Versicherungsschutz besitzen.
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Was bedeutet HSN und TSN?
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HSN steht für die Herstellerschlüsselnummer und TSN ist die Typschlüsselnummer. Durch die Kombination der beiden Nummern lässt sich der Fahrzeugtyp eines Wagens oder eines Motorrads ermitteln. Der Fahrzeugtyp beeinflusst die Einstufung des Fahrzeugs in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung. HSN und TSN sind dem Fahrzeugschein zu entnehmen.
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In welche Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) werden Fahranfänger eingestuft?
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Wenn Sie den Führerschein bereits mehr als 3 Jahre besitzen, beginnen Sie mit der SF ½, da die Versicherung davon ausgeht, dass Sie ein geübter Fahrer mit gewisser Fahrroutine sind.
Besitzen Sie den Führerschein weniger als 3 Jahre, steigen Sie in die SF 0 ein. Diese SF- Klasse entspricht je nach Versicherungsunternehmen einem Schadensfreiheitsrabatt von 190-230%.
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Wie kann ich den Schadensfreiheitsrabatt eines Dritten übernehmen?
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Der bisherige anspruchsberechtigte Versicherungsnehmer muss Ihnen seine schadensfreien Jahre unwiderruflich abtreten, in Form eines speziellen Formulars.
Die Übertragung kann nicht rückgängig gemacht werden und ist in der Regel nur an Verwandte (ersten Grades), Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben oder an eine juristische Person übertragbar.
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Welche Schadensfreiheitsklasse muss ich für meinen Zweitwagen angeben?
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Besteht für den Zweitwagen eine Vorversicherung, wird diese Schadensfreiheitsklasse übernommen.
Lassen Sie den Zweitwagen das erste Mal zu, geben Sie die Schadensfreiheitsklasse ½ an, welche je nach Versicherungsunternehmen einem Schadensfreiheitrabatt von 115-140% entspricht.
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Was ist ein Schutzbrief?
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Der Schutzbrief bietet die Leistungen eines Pannendienstes (Vergleichbar mit Leistungen eines Automobilclubs). Diese greifen meist ab einer bestimmten Entfernung zum Wohnort. Bei Fahrten im Ausland werden Ihnen im Falle eines Unfalls/ einer Panne unter anderem die Kosten für das Abschleppen, die Bergung, den Heimtransport, den Mietwagen und/oder Übernachtungskosten erstattet.
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Was bedeutet Werkstattbindung?
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Der Versicherungsnehmer erklärt sich bereit bei einem Schadensfall eine ausgewiesene Werkstatt auf zu suchen, die mit dem Versicherungsunternehmen kooperiert. Er kann dadurch seinen Versicherungsbeitrag senken.
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Wie lang ist die Laufzeit einer Kfz-Versicherung?
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In der Regel beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr nach Vertragsabschluss. Kündigt der Versicherungsnehmer nicht oder nicht fristgerecht, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
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Wann beginnt mein Versicherungsschutz?
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Nach der Anmeldung Ihres Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle mit Ihrer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer, tritt Ihr Versicherungsschutz in Kraft. Bei Kaskoversicherungen gilt dieser vorläufige Schutz nur bei Bestätigung durch den Versicherer.
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Wie hoch ist die gesetzliche Mindestabdeckung?
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In Deutschland beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestabdeckung für Personenschäden 7,5 Mio. Euro pro Person, sowie für Sachschäden 1 Mio. Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro.
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Was muss ich tun wenn ein Schaden eingetreten ist?
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Wenn sie einen Unfall oder Schaden verursacht haben, sollten Sie diesen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, direkt Ihrer Versicherung melden. Wenn an Ihrem Fahrzeug ein Schaden entstanden ist, sollten Sie diesen zusätzlich dokumentieren (am besten per Foto).
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Wie kann ich eine Rückstufung meiner SF-Klasse im Falle eines Schadens verhindern?
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Um eine Rückstufung zu vermeiden, können Sie zum einem den Schaden selbst bezahlen und auf die Leistungen Ihrer Kfz-Versicherung verzichten oder den Rabattretter in Anspruch nehmen sofern Sie diesen mit Ihrer Versicherung vereinbart haben. Der Rabattretter kann zwar keine Rückstufung verhindern, aber der Schadensfreiheitsrabatt bleibt erhalten.
